top of page

1 Billion Euro in Gefahr – Haben Sie eine Lebensversicherung?

Autorenbild: Phillip BöckelPhillip Böckel

Aktualisiert: 29. Sept. 2023

Beachten Sie bitte den Haftungsausschluss und Hinweise am Ende dieses Beitrags!

Ein Paragraph, welcher das Vertrauen in Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge erschüttert: Der § 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Dieses Gesetz hat in den letzten Jahren Aufmerksamkeit erregt, da es erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft der Lebens- und Rentenversicherungsbranche hat. In diesem Blogbeitrag werden wir die Hintergründe unter die Lupe nehmen.


Die rechtliche Ausgangssituation: § 314 VAG

Der § 314 VAG ist eine Regelung im deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz, die dazu dient, die finanzielle Stabilität und Sicherheit der Versicherungswirtschaft zu gewährleisten.

Es wird geregelt, wie mit Versicherungsgesellschaften umzugehen ist, die:

  • zahlungsunfähig sind (Insolvenz)

  • finanziell instabil sind (mangelnde Ergebnisse bei Stress-Tests der Aufsichtsbehören)

  • oder denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht (insolvenzgefährdet.)

Im besonderen Umfang betrifft dieses Gesetz aufgrund der folgewirksamen Anwendungsgebiete Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Wichtig ist mir: ich bin kein Jurist. Die rechtlichen Folgen verstehen sich deshalb natürlich nicht als Handlungsaufforderung, sollten aber jedem Leser einleuchte, der sich dieses Gesetz selbst zu Gemüte führt.


Warum ist der § 314 VAG eine Gefahr?

Die Intention hinter dem § 314 VAG ist gut. Es gibt jedoch Gründe, warum diese Regelung als Bedrohung für Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge anzusehen ist. Vorab sollten wir uns jedoch den aktuellen Zustand der Branche ansehen. Derzeit besteht ein wenig erfreuliches Umfeld für die finanzielle Gesundheit von Versicherungsgesellschaften:

Niedrigzinsphase: In den letzten Jahren befanden sich die Zinsen auf einem historisch niedrigen Niveau. Dies hat dazu geführt, dass Versicherungsunternehmen Schwierigkeiten haben, ausreichende Renditen zu erzielen, um die hohen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen. Die Aufsichtsbehörden verschärften diese Situation, indem sie strengere Eigenkapitalanforderungen eingeführt haben. Diese Altlasten sind je nach Gesellschaft erheblich.

Wettbewerbsnachteile: Deutsche Lebens- und Rentenversicherungsunternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Die strengen Kapitalanforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden könnten dazu führen, dass deutsche Unternehmen im Vergleich zu ausländischen Konkurrenten an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Damit einhergehender Margendruck belastet die Gesellschaften zusätzlich – eine Negativspirale.

Kundenbelastung: Die Versicherungsunternehmen könnten gezwungen sein, die Belastungen durch höhere Eigenmittelanforderungen auf ihre Bestandskunden abzuwälzen. Nicht zuletzt der § 314 VAG schafft hierfür eine rechtliche Grundlage. Dies könnte zu steigenden Prämien und sinkenden Renditen für Versicherungsnehmer führen. Wiederum ein Kontrast zum Wettbewerbsdruck, der die Gesellschaften zusätzlich belasten kann. Potenziert wird das alles durch hieraus möglicherweise resultierende Rechtsstreitigkeiten mit benachteiligten Bestandskunden.

Nun könnte man meinen, dass dies alles kein Problem darstellt. Schließlich hat Ihnen Ihr Berater bei Vertragsabschluss die hohe Sicherheit des Vertrags angepriesen. Die Gelder werden im Sicherungsvermögen der Gesellschaft verwahrt, die zusätzlich durch einen Protekor / Rückversicherer gedeckt wird. Hier kommt nun der § 314 VAG ins Spiel, den ich Ihnen nicht länger vorenthalten möchte:


§ 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.

(2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden.

Quelle: Hrsg: Bundesamt für Justiz, Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG), online unter https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html abgerufen am 26.09.2023

Ähnliche Inhalte und Ableitungen bieten übrigens der § 169 VVG sowie § 16 VVG, falls Sie Ihre Recherchen vertiefen möchten. In diesem Artikel wollen wir beispielhaft beim § 314 VAG bleiben.


Was bedeutet das?

Die o.g. Gesetze sind deutsche Landesgesetze, aber Ableitungen von EU-Richtlinien. Sie treffen somit in ähnlicher Form auf alle in der EU hauptansässige Versicherungsgesellschaften zu und finden Ihre Umsetzung in den Landesgesetzen, wie eben dem § 314 VAG. Versicherungsvermögen ist bei EU-Gesellschaften aufgrund dieser Gesetze seit der Ergänzung des § 314 VAG kein „echtes Sondervermögen“ mehr, wie es beispielsweise ein Depot darstellt.

Einen ersten Präzedenzfall gab es mit der Eurovita S.p.A. bereits in Italien, die für Kunden einige höchst unangenehme Konsequenzen hatte:

  • keine Auszahlung von Renten

  • kein Rückkauf, Kündigung o.ä. möglich, aufsichtsrechtlich aufgrund eines Stresstests angeordnet (es gab de-facto keine Insolvenz, sondern lediglich einen nicht bestandenen Stresstest, der diese Maßnahmen ausgelöst hat)

  • Beiträge mussten weiterbezahlt werden

Einige Kundenstimmen hierzu fanden sich auf der Google-Seite der Eurovita S.p.A., wurden aber mittlerweile gelöscht:




Nun hört man viel von den finanziellen Problemen von Staat und Unternehmen in Italien. Kann es einen ähnlichen Fall in Deutschland geben? Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass selbst in der vermeintlich finanziell sichersten Gegend der Welt – der Schweiz – mit der de-facto-Pleite der Credit Suisse erst kürzlich ein traditionsreiches Bankunternehmen getroffen hat. Werfen wir aber einen Blick auf einen aktuellen Artikel aus dem Handelsblatt zum Status der größten deutschen Versicherungsgesellschaften:




Quelle: Hrsg: Handelsblatt / Schier, Susanne, „Nur fünf der zwölf größten Lebensversicherer sind finanziell solide aufgestellt,“ online unter https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/studie-nur-fuenf-der-zwoelf-groessten-lebensversicherer-sind-finanziell-solide-aufgestellt/29373008.html abgerufen am 26.09.2023

Man könnte ketzerisch sagen: fünf von zwölf bedeutet so viel wie – es ist fünf vor zwölf. Sie kennen mich für meine ausgewogenen und rationalen Betrachtungen. Ich möchte mit diesen Ausführungen keine Angst schüren, sondern Sie lediglich auf aktuelle Probleme aufmerksam machen. Nicht alle Gesellschaften sind schlecht aufgestellt und die mittlerweile zurückgekehrten Zinsen dürften einige finanzielle Probleme abmildern.

Wer jedoch heute einen Lebens- und Rentenversicherungsvertrag sein Eigen nennt, sollte nicht nur den Vertrag selbst, sondern auch die Solvenz des Anbieters im Blick haben. Eine Garantie ist nur so gut wie der, der sie ausspricht.

Abschließend möchte ich Ihnen einige Hilfestellungen an die Hand geben.


Sie haben einen oder mehrere Lebens-/Rentenversicherungsverträge

Wenn Sie bereits einen Vertrag haben, sollten Sie einige Schritte gehen. Vorab sei bemerkt, dass hier neben klassischen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen weitere Vertragsarten betroffen sind, z.B.:

  • fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

  • betriebliche Altersvorsorge inkl. Pensionskassen, Direktzusagen etc.

  • Riester- und Rürup-/Basisrentenverträge


To-Do‘s

  1. Prüfen Sie unbedingt die Solvenzquote und finanzielle Stabilität Ihres Anbieters. Mit einer einfachen Google-Suche findet man in der Regel schnell zu allen gängigen Versicherern erste Informationen.

  2. Wenn Ihr Vertrag noch eine lange Restlaufzeit bis zur Auszahlung hat oder gar eine Verrentung des Guthabens geplant oder vertraglich vorgeschrieben ist, sollte eine Sicherung der Vertragsguthaben in Erwägung gezogen werden. Niemand wird Ihnen seriös beantworten können, wie es in 10, 20 oder gar 40 Jahren um die finanzielle Stabilität Ihrer Gesellschaft bestellt sein wird. Hierzu bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

  • Kündigung des Vertrags

  • Beitragsfreistellung, um nicht noch mehr nachzuschießen

  • Verkauf des Vertrags

Wichtig ist hierbei, dass die Ableitungen des § 314 VAG nur ein Risiko mit einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit bedeuten. Es gilt im Einzelfall immer eine ganzheitliche Betrachtung aller Faktoren vorzunehmen, insbesondere:

  • Steuerliche Aspekte

  • Opportunitätskosten (wie rentabel würde das Geld anderswo für Sie arbeiten)

  • Persönliche Lebensplanung- und Ziele

  • Gewichtung aller Faktoren für eine fundierte Entscheidung

Sollten Sie unsicher sein oder eine Analyse Ihrer bestehenden Verträge wünschen, kommen Sie bitte auf uns zu. Gern unterstützen wir Sie bei der Aufarbeitung und beraten Sie unabhängig und ehrlich über die aus unserer Sicht besten Schritte für Ihre Verträge.


Sie sind im Begriff, einen Vertrag abzuschließen

Versicherungsverträge, insbesondere die damit verbundenen Vorteile gegenüber einer anderweitigen Geldanlage, sollten trotz aller Probleme nicht vernachlässigt werden. In einigen Konstellationen können hierdurch große finanzielle Vorteile entstehen, z.B.:

  • Steuervorteile

  • Absicherung des Langlebigkeitsrisikos

  • zielgerichtete Altersvorsorge

  • Abschöpfung von Förderungen und Zulagen

Bei der Auswahl der richtigen Versicherungsgesellschaft sollten Sie unbedingt einen genauen Blick auf die finanzielle Stabilität der Gesellschaft legen, wenn die Gesellschaft in der EU ansässig ist.

Alternativen können Versicherungsverträge aus Nicht-EU-Staaten wie z.B. Liechtenstein darstellen, die eine Vertriebszulassung/Zertifizierung für den deutschen Markt haben. Am Beispiel von Liechtenstein wird neben einer besseren Finanzstabilität auch eine deutlich anlegerfreundlichere Gesetzeslage (auch Lebens- und Rentenversicherungen sind hier de facto als Sondervermögen zu verstehen) viele überzeugen.

Sie haben bisher noch nichts von der Möglichkeit gehört, Verträge bei Nicht-EU-Unternehmen abzuschließen? Das liegt hauptsächlich daran, dass:

  • viele Finanz- und Versicherungsberater sich selbst noch nie mit der Materie beschäftigt haben und deshalb keine Notwendigkeit sehen, dies Ihren Kunden ans Herz zu legen

  • diese Berater häufig nicht unabhängig arbeiten, sondern an bestimmte (oder gar nur eine) Gesellschaft(en) gebunden sind

  • viele Berater nur selten mit vermögenden Kunden zu tun haben, die großen Wert auf Rechtssicherheit Ihrer Vermögenswerte legen

Wenn Sie planen, sich Ihrer Ruhestandsplanung zu widmen, legen wir Ihnen ein gemeinsames Gespräch ans Herz. Es gibt unzählige Fehlerquellen, die auch von vielen Kollegen leider sehr häufig gemacht werden. Fast täglich dürfen wir diese Fehler angehen, Schadensbegrenzung betreiben und Altlasten unserer Kunden abarbeiten, um endlich eine maßgeschneiderte Lösung für deren Ansprüche erstellen zu können.


Weitere Probleme von Lebens- und Rentenversicherungen

Ein Gericht hat bereits vor Jahren geurteilt, dass die Bezeichnung von Lebensversicherungen als „legaler Betrug“ angemessen ist und weiterhin genutzt werden darf. Als Berater, der selbst derartige Verträge vermittelt, muss ich diesem Punkt leider zu großen Teilen recht geben. Das Problem ist jedoch nicht die Lebensversicherung per se, sondern deren Umsetzung.

So wird beispielsweise die Mehrheit der Verträge als sogenannte Bruttopolice abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Abschlusskosten mit den Beiträgen abgegolten werden und auch der Vermittler provisionsbasiert bezahlt wird. Die genauen Kosten sind leider trotz aller gesetzlichen Neuerungen noch immer nicht 100% transparent. Beispielsweise wird, wie den wenigsten bewusst ist, über das sogenannte Zillmerverfahren vom Sparer eine Art Kredit aufgenommen, um die Abschlusskosten über die ersten 5 Jahre aus den Beiträgen zurückzuzahlen. So wird die gesetzliche Obergrenze für die Abschlusskosten von 2,5% der Beitragssumme umgangen und damit auch eine höhere Abschlussprovision ausgezahlt.

Alternativen können sogenannte Nettopolicen sein. Der Vertrag hat hier nur geringe laufende Kosten und jede weitere Form der Vergütung wird individuell mit dem Berater ausgehandelt. Die Nettopolice ist jedoch kein Allheilmittel. In gewissen Situationen kann eine Bruttopolice sogar günstiger für Sie sein, sodass eine transparente Beratung entscheidend ist.

Insbesondere aufgrund der in Deutschland sehr beliebten Garantien und dem Sicherheitswunsch fallen hohe Kosten umso mehr ins Gewicht. Jede Garantie kostet Geld. Da Ihre Altersvorsorge in der Regel langfristig vorbereitet wird, sind solche Garantien in den meisten Fällen in erster Linie Kostenfresser. Wer defensiv anlegt und 3% Rendite anpeilt, jedoch jährlich 2% Kosten zu entrichten hat, kann sich ausrechnen, dass hier nicht viel beim Kunden hängen bleibt. 2% Kosten bei einer nahezu zweistelligen Jahresrendite hingegen wären hingegen verkraftbar.


Fazit

Sollten Sie eine der vorgenannten Vertragsarten bei einem in der EU ansässigen Versicherungsgeber haben, empfehle ich Ihnen eine Analyse Ihrer Verträge vorzunehmen. Wenn Sie noch vor der Entscheidung stehen, die richtige Strategie für Ihre Altersvorsorge zu finden, sollten Sie die hier aufgeführten Herausforderungen berücksichtigen.

Wenn Sie Ihre Verträge überprüfen lassen möchten, legen wir Ihnen die Buchung eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs ans Herz, um die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre individuelle Situation treffen zu können.


Quellen-Links

Wir übernehmen keine Haftung für die verlinkten Inhalte und die Websites Dritter. Vergewissern Sie sich bitte, ob Sie diese Seiten wirklich besuchen möchten.


Haftungsausschluss / Disclaimer / Auskunft zu Interessenskonflikten

Bei dem vorliegenden Inhalt handelt es sich um Werbung. Die Inhalte sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, können jedoch fehlerhaft sein und stellen lediglich eine Meinungsäußerung des Verfassers dar. Diese Meinung kann sich jederzeit ohne öffentliche oder interne Kenntlichmachung ändern.

Die hier veröffentlichten Inhalte sind darüber hinaus explizit nicht als Beratung, Empfehlung oder Handlungsaufforderung zu verstehen, insbesondere nicht als Finanzberatung jedweder Art, Steuerberatung, Anlageberatung oder Versicherungsberatung. Tatsächliche Beratungen sind nicht in wie hier genutzter, allgemeingültiger Form möglich und bedürfen der individuellen Betrachtung der persönlichen Lebensumstände der zu beratenden Person. Die Anwendung ggf. beschriebener Handlungsweisen und Richtlinien erfolgt demnach gänzlich auf eigene Verantwortung, eine dahingehende Haftung seitens des Herausgebers ist ausgeschlossen.

Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Prognosen basieren auf Annahmen, Schätzungen, Ansichten und hypothetischen Modellen oder Analysen, die sich als nicht zutreffend oder nicht korrekt herausstellen können. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen und unterliegen keinem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung solcher Empfehlungen. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie die Weitergabe des Inhalts in jedweder Form ist nicht gestattet.

Hinweis zu möglichen Interessenskonflikten: Der Autor hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung börsliche Finanzinstrumente oder außerbörsliche Wertanlagen, die den folgendem im Text genannten Basiswerten entsprechen:

-

Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung.

Kommentare


bottom of page